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Herbsttagung 2010
Wir laden ein zur achten Herbsttagung des Bundesfachverbands UMF!
Auf der achten Herbsttagung des Bundesfachverbands UMF vom 17. bis 19. November 2010 in Hamburg wird uns die Frage "Wie politisch kann eine Fachkraft sein?" beschäftigen. Die Arbeit mit jungen Flüchtlingen steht im Kontext eines größeren gesellschaftlichen Zusammenhangs, der ihre Rahmenbedingungen setzt. Insbesondere die allgemeine sozio-ökonomische Situation sowie die staatliche Finanz- und Sozialpolitik prägen die Ausgestaltung der Sozialen Arbeit wesentlich mit. Wie reagieren Träger und Einrichtungen auf die Ökonomisierung des Sozialen Bereiches? Welche Möglichkeiten des Engagements stehen Fachkräften zur Verfügung, die die Soziale Arbeit als politische Profession begreifen? Die Tagung möchte diesen Fragen nachgehen und die politische Dimension in der Arbeit mit jungen Flüchtlingen diskutieren. Es sollen Spannungsfelder benannt sowie Formen und Möglichkeiten des politischen Handelns aufgezeigt werden. Alle haupt- und ehrenamtlichen Engagierte, Fachkräfte und Jugendliche sowie Interessierte am Thema Junge Flüchtlinge sind eingeladen, an der Tagung teilzunehmen! Zum Tagungsprogramm >> Die Herbsttagung wird veranstaltet durch das Projekt „Vernetzung und Gesellschaftliche Beteiligung von jungen Flüchtlingen“ des Bundesfachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V., gefördert durch Aktion Mensch Erster Kinder- und Jugendreport erschienen
Zu wenig Mitbestimmung, keine Chancengleichheit, zu viel Druck - aber sonst geht's uns gut. So lautet das Ergebnis des ersten Kinder- und Jugendreports zur UN-Berichterstattung über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, der nun veröffentlicht ist.
Auch wenn viele Kinder in Deutschland ihre Rechte im Großen und Ganzen gewahrt sehen, besteht in einigen Punkten weiterhin enormer Verbesserungsbedarf. Immernoch werden junge Flüchtlinge in Deutschland strukturell diskriminiert und ihr Recht auf Gleichbehandlung massiv verletzt: "Es ist schwer, nicht die gleichen Rechte wie andere Kinder und Jugendliche zu haben, man fühlt sich ausgegrenzt vom Leben."
"Die Asylbewerberheime sind keine Jugendherbergen, Privatsphäre kann man sich da nicht vorstellen."
Den Bericht finden Sie auf der Seite http://kinder-jugendreport.de Schlussfolgerungen des EU-Ministerrats zu UMF
Der EU-Ministerrat für Justiz und Inneres hat am 3. Juni Schlussfolgerungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen bekanntgegeben. Diese sehen vor, dass die EU-Gesetzgebung geprüft werden soll, ob den unbegleiteten Minderjährigen unabhängig ihres Aufenthaltsstatuses ausreichend Schutz gewährt wird und ob alle Minderjährigen auch als solche behandelt werden, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde. Zudem wird Wert gelegt auf die individuelle Prüfung der besten Interessen des Kindes im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Es zeigt sich aber auch, dass das europäische Grenzkontrollregime weiter ausgebaut und vorverlagert werden soll.
>> Council conclusions on unaccompanied minors Ferner sind in diesem Zusammenhang von Interesse: >> EU-Action-Plan on Unaccompanied Minors (2010-2014) >> Link zur Schweizer UNHCR-Homepage mit aktuellen EU-Richtlinienentwürfen Inobhutnahmen von UMF im Jahr 2009
Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge geht davon aus, dass im Jahr 2009 mindestens 2.850 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland von Jugendämtern versorgt wurden. Diese Zahl markiert das untere Ende des Möglichen, da aus den einzelnen Bundesländern lediglich aus wenigen Städten überprüfbare Zahlen vorliegen.
Unbekannt ist, wie viele unbegleitete Minderjährige jenseits der Anlaufzentren für UMF durch Jugendämter versorgt werden, wie viele UMF sofort in Abschiebehaft gebracht werden, wie viele an den Grenzen abgewiesen werden, wie viele durch Altersfestsetzungen die Volljährigkeit bescheinigt bekommen und wie viele sich ohne Papiere in Deutschland aufhalten. Bislang gab es keine verlässlichen Zahlen über die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, da weder die Landesjugendämter noch die Ausländerbehörden diese Daten zentral erfassen. Um eine flächendeckende Versorgung dieser Minderjährigen mit Clearingeinrichtungen, Schulplätzen und angemessenem Wohnraum sicherzustellen, sind diese Zahlen aber notwendig. >> Zur Auswertung Eine Mischung aus Wut und Trauer
Die Erstaufnahme von unbegleiteten Minderjährigen in München befindet sich seit Jahren auf einem Tiefpunkt, der einen verständnislos zurücklässt. Es ist nicht vorstellbar, dass so mit Jugendlichen umgegangen wird, obwohl seit Jahren in Deutschland eine Debatte über Vernachlässigung von Kindern, Missbrauch und frühest mögliche Förderung geführt wird.
Aufgrund der jüngsten Berichterstattung sei hier auf den Evaluationsbericht des Bundesfachverbandes UMF verwiesen, der in Zusammenarbeit mit dem UNHCR Anfang des Jahres entstanden ist. Die Erstaufnahmeeinrichtung für UMF in der Baierbrunnerstraße ist menschenverachtend und gesundheitsgefährdend. Das Jugendamt, die Innere Mission und die Regierung von Oberbayern tragen die Verantwortung für eine schnellstmögliche Veränderung. Auch hier müssen die Standards der Jugendhilfe unmittelbar greifen. >> Zum Evaluationsbericht Update 09.05.2010 >> Stellungnahme des Bundesfachverbandes UMF Vorrang für Kinderrechte nach 18 Jahren des Wartens
Von nun an gelten die Kinderrechte für alle Kinder in Deutschland! Das Bundeskabinett hat den ausländerrechtlichen Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen.
Die 1992 vom Deutschen Bundestag ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention war bis gestrigen Montag mit einem Vorbehalt belegt. Die Bundesrepublik hatte es sich vorbehalten, die Kinderrechte nicht auf alle ausländischen Kinder anzuwenden. Die Rücknahme dieser Regelung bietet eine große Gelegenheit zur Verbesserung der Situation von jungen Flüchtlingen in Deutschland. Von nun an gibt es keine ausländerrechtlichen Ausreden mehr, um Minderjährigen den Schulbesuch zu verweigern, um Jugendliche in menschenunwürdige Unterkünfte (wie in München, Trier, Dortmund und anderswo) zu stecken, um Kinder in Abschiebehaft zu nehmen und um willkürlich das Alter von Jugendlichen zu ändern. >> PM des Bundesfachverbandes UMF Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention erschienen
Der dritte und vierte Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ist erschienen. Im Rahmen der staatlichen Berichtspflichten gegenüber dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes muss die Bundesrepublik dazu Stellung nehmen, in wie weit die Kinderrechte in Deutschland umgesetzt werden.
Das führt dazu, dass sich in dem Bericht so schöne Sätze finden lassen wie: "Nach Auffassung der Bundesregierung entsprechen alle Bundesgesetze dem Übereinkommen. Dies gilt auch für das deutsche Ausländer- und Asylrecht." Das würde bedeuteten, das bei der Anwendung des Ausländerrechts immer das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird. Die tägliche Praxis der jungen Flüchtlinge sieht leider deutlich anders aus. Der Bundesfachverband UMF wird in den nächsten sechs Monaten an der Erstellung eines Parallelberichts mitwirken, der Fälle dokumentiert, wo die Umsetzung von Kinderrechten noch besser sein könnte. Anregungen und Beispiele hierzu nehmen wir gerne entgegen. >> Der 3. und 4. Staatenbericht (pdf) Überblick über die Situation von UMF in Europa
Der SCEP-Newsletter Nr. 33 ist frisch eingetroffen
Wie immer bietet der halbjährlich erscheinende Newsletter des Separated Children in Europe Programme (SCEP) eine Fülle von Informationen über die Entwicklung in dem europäischen Umland. Aus 22 Europäischen Staaten liegen vergleichbare Angaben zu Themen wie Vormundschaft, Altersfestsetzung, Dublin-II-Praxis, Abschiebehaft und Partizipation von jungen Flüchtlingen vor. Die übermittelten Zahlen lassen zudem erkennen, dass mindestens 11.200 Asylerstanträge von UMF im Jahr 2009 in den berichteten Ländern gestellt wurden. Hinzu kommen einige tausend unbegleitete Minderjährige, die keinen Asylantrag gestellt haben. Der Newsletter bietet Informationen, die für die praktische Arbeit relevant sind. Wer weitergehende Informationen aus einem Land benötigt, kann sich bei der jeweiligen Mitgliedsorganisationen des Separated Children in Europe Programme erkundigen. >> SCEP Newsletter Nr. 33 (pdf) |
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