Aktuelles vom Verband und zur Situation junger Geflüchteter
Save the date! Die Frühjahrstagung vom BumF
Donnerstag, 08. Februar 2018
Vom 11. bis 13. April 2018 findet unsere diesjährige Frühjahrstagung in Hofgeismar (Kassel) statt. Die Frühjahrstagung ist als Thementagung zu verstehen, das heißt hier werden einzelne spezifische Aspekte aus der Arbeit mit jungen Flüchtlingen vertiefend erörtert. Aktuellen politischen Debatten um die medizinische Altersfestsetzung oder dem GEAS werden wir genauso nachgehen wie pädagogischen Fragestellungen.
Da auf dieser Tagung explizit keine Grundlagen vermittelt werden, bieten wir vom 22. bis 23. Mai 2018 in Hannover eine Grundlagenschulung für neue Fachkräfte in der Arbeit mit jugendlichen Flüchtlingen an.
Eine Anmeldung für die beiden Tagungen ist in Kürze über das Anmeldeportal unserer Homepage möglich.
Bundestag beschließt erneute Aussetzung des Familiennachzugs
Freitag, 02. Februar 2018
Der Bundestag hat am 1. Februar 2018 eine Verlängerung der Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen, die bis zum Inkrafttreten einer von Union und SPD beabsichtigten Neuregelung gilt. Bei den Sondierungsgesprächen wurde vereinbart, dass ab August 2018 pro Monat bis zu 1000 Personen nachziehen dürfen. Das Recht auf Familie wird so zum Gnadenrecht. Der Teufel liegt zudem im Detail: Bleibt es bei den Formulierungen aus dem Sondierungsergebnis, droht der Eltern- und Geschwisternachzug zu unbegleiteten Minderjährigen von dem Kontingent ausgenommen zu werden. Der Bundesfachverband umF fordert, die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, den Familiennachzug zu ermöglichen und einen Anspruch auf Eltern- und Geschwisternachzug sicherzustellen.
Umfrage unter 2211 Fachkräften: Viele geflüchtete Kinder und Jugendliche haben Gewalt und Missbrauch erlebt.
Freitag, 26. Januar 2018
Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Ein Großteil der Jugendlichen ist demnach durch das Erleben von Gewalt und Missbrauch im Herkunftsland sowie während der Flucht belastet. Die Gesamtzahl junger Flüchtlinge in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit ist in 2017 um ca. 9.000 Personen auf 54.962 junge Menschen gesunken (Stand: 8.12.2017). 44% von ihnen sind junge Volljährige. Der BumF appelliert an Politik und Jugendämter diese jungen Menschen weiterhin zu unterstützen, abrupte Hilfebeendigungen zu vermeiden und Zukunftsperspektiven abzusichern. Die, in vielen Bundesländern oft als schlecht oder sehr schlecht bewertete, Bildungssituation älterer Jugendlicher muss dringend verbessert werden.
Beratungen zur EU-Asylreform: Verbände und Organisationen warnen vor Aushöhlung des individuellen Asylrechts
Freitag, 26. Januar 2018
Anlässlich der Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems warnt der Bundesfachverband umF zusammen mit Wohlfahrtverbänden, Juristen- und Flüchtlingsorganisationen vor einer Aushöhlung des individuellen Asylrechts in Europa: Der Flüchtlingsschutz darf nicht in die ohnehin schon überbelasteten Krisen‐ und Transitstaaten ausgelagert werden. Minderjährigenschutzstandards müssen uneingeschränkt gelten. Zu den UnterzeichnerInnen gehören: PRO ASYL, Amnesty International, Caritas, DerParitätische Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie Deutschland, Neue Richtervereinigung, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Rechtsberaterkonferenz, Jesuiten-Flüchtlingsdienst und die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychologischen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer.
Die Frauenhauskoordinierung e.V. hat zusammen mit dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) ausführliche FAQ rund um das Thema Gewaltschutz für geflüchtete Frauen erstellt: Ein Nachschlagewerk für alle Menschen, die von Gewalt betroffene geflüchtete Frauen und Mädchen unterstützen.
Hilfreich für die Praxis: Der Leitfaden zur Beratung von geflüchteten Menschen mit einer Behinderung
Donnerstag, 25. Januar 2018
Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück und die Passage gGmbH bieten einen "Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht" an. Im Fokus stehen insb. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Pflege und Hinweise zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises.