Das Jahr 2010 ist das Jahr der Altersfestsetzung. Aus diesem Grund hat der Bundesfachverband UMF eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich ausführlich mit diesem Thema auseinandersetzt.

Das erste Treffen der AG Altersfestsetzung fand am 13. März in Hamburg statt. Es nahmen daran Personen aus Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern teil.


Folgende Kernfelder der künftigen Arbeit der AG wurden festgelegt:
a. juristische Fragen
b. medizinische Aspekte
c. sozialpädagogische Aspekte
d. Haft/Dublin-II/Abschiebung
e. politische Forderungen

a. juristische Fragen
Die rechtliche Grundlage für Altersfestsetzungen ist diffus. Verschiedene Rechtsquellen (Ausländerrecht, Familienrecht, Vormundschaftsrecht und das Sozialrecht) und unterschiedliche Rechtsprechung sind in diesen Prozess von Bedeutung. Um in diesem Graubereich zu intervenieren soll eine Unter-AG die Vorarbeiten für ein Gutachten liefern.
Weiter fehlt es an Material für die Betreuenden und Beratungsstellen und insbesondere auch für die Jugendlichen. Dementsprechend soll ein Handlungsleitfaden erstellt werden, um Interessierten und Betroffenen (Rechts-)Sicherheit und klarer Handlungsprinzipien an die Hand zu geben. Eine Übersicht über relevante Urteile soll erstellt werden, Ansprechpartner hierbei ist u.a. der
Infoverbund Asyl und Migration.

b. medizinische Aspekte
Eine Auseinandersetzung mit medizinischen Verfahren zur Altersfestsetzung ist aufgrund ihrer Verbreitung und ihrer Aktualität notwendig. Festzustellen ist aber dennoch, dass diese Verfahren auch weiterhin umstritten sind und keine endgültigen Lösungen bieten. Es kann nicht um die Verbesserung von medizinische Verfahren geht. Sondern es bedarf eines Verfahrens, das den Jugendhilfebedarf erfasst – also eine verbesserte Hilfeplanung. Die Frage muss lauten, welche Bedürfnisse es gibt und welche Hilfen man der jeweiligen Person zukommen lassen kann. Und um diesen festzustellen, kommt man um ein nachhaltiges Clearingverfahren nicht herum.

c. sozialpädagogische Aspekte
Das Thema Alter produziert Fragen an die pädagogische Arbeit mit unbegleitete Minderjährigen und ältergemachten Flüchtlingen:
- Was bedeutet es mit einem falschen Alter zu leben?
- Wie wirkt sich das Alter auf die Identität aus?
Hinzukommt die bedeutende Diskussion um die Glaubwürdigkeit:
- Was bedeutet es für Flüchtlinge wenn ihnen nicht geglaubt wird?
- Was bedeutet es für BetreuerInnen, wenn sie den Altersangaben nicht glauben?
Innerhalb der Einrichtungen und Betreuungsstrukturen stellen sich folgende Fragen:
- Wie kann älter-gemachten Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften zu ihrem Recht verholfen werden
- Wie kann verantwortungsbewusst mit jungen Menschen umgegangen werden, die für die jeweilige Betreuungseinrichtung zu alt sind?
Die AG will im Rahmen ihres Wirkens diese Fragestellungen bearbeitetbar und diskutierbar machen, jenseits von Vorurteilen und pauschalen Unterstellungen.

d. Haft/Dublin-II/Abschiebung
Bei Dublin-II-Fällen steht immer wieder die Frage nach dem Alter im Mittelpunkt. Unklare Altersfestsetzungen in anderen EU-Staaten, nicht-geglaubte Identitäten führen zu zwangsweisen Rückführungen und Abschiebungen.
Es stellen sich folgende Fragen:
- Wie ist mit Altersangaben aus anderen Ländern umzugehen?
- Welche Möglichkeiten des Widerspruchs bestehen?
- In welchen EU-Ländern wird mit welchen Methoden das Alter ermittelt?
- Wie wird von Seiten des BAMF mit diesen Fällen umgegangen?
- Was passiert mit Jugendlichen die als Erwachsene in Haft genommen werden?

e. politische Forderungen

Wesentliche Forderungen bezüglich Altersfestsetzung und Inobhutnahme lassen sich zusammenfassen unter den Stichworten:
1. Rechtsstaatliches Verfahren (Begleitung des Jugendlichen, mehrere Instanzen, Rechtshilfebelehrung)
2. Jugendamt vor Ausländerbehörde (geregelte Zuständigkeiten, Vorrang des Kindeswohls, Vorrang des Clearings)
3. Die Jugendlichen müssen in ihrem Anliegen ernst genommen werden, Vorverurteilungen müssen wir stärker entgegen wirken.
4. Es bedarf einer klaren öffentlichen Positionierung – das Gespräch mit anderen Beteiligten ist dabei ein wichtiges Instrument, da es eine große Diskussionsbereitschaft und Interesse am Thema gibt.


Weitere Termine für 2010:


>> 13. April, Hofgeismar: AG Altersfestsetzung bei der Frühjahrstagung des B-UMF

>> 13.-15. Mai, München: Stand des Bundesfachverband UMF auf dem Ökumenischen Kirchentag (B6 L15). Gerne kann man sich dem Stand noch anschließen – oder einfach vorbeikommen, wenn man zu der Zeit in München ist!

>> 15. Juni, Berlin: 2. Treffen der AG Alter nach dem Symposium Flüchtlingsschutz um 14 Uhr bis 19 Uhr.


Weitere Informationen können in der Geschäftsstelle des Bundesfachverbandes UMF angefordert werden.
Kontakt: 089/20244013 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.