>> Warum ein Einzelfallfonds?

Als eines von zwei Ländern weltweit hat die Bundesrepublik die UN-Kinderrechtskonvention mit einem Vorbehalt belegt, der verhindert, dass die Kinderrechte für alle jungen Flüchtlinge vollständig gelten. Dies hat zur Konsequenz, dass Jugendliche von wichtigen Leistungen ausgeschlossen werden, ihre persönliche Entwicklung behindert und ihnen die Integration erschwert wird. Die Idee des Einzelfallfonds ist, jungen unbegleiteten Flüchtlingen eine unkonventionelle, unbürokratische Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Nicht nur, um für kleine Freuden im tristen Flüchtlingsalltag zu sorgen, sondern auch, weil wir gemeinsam schon mit kleinen Beiträgen enorm viel für die jungen Menschen erreichen können.


>> Wer kann gefördert werden?
Es werden Aufwendungen gefördert, die nicht vom Jugend- oder Sozialamt bezahlt werden, aber dennoch für die Jugendlichen sinnstiftend ist. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge können mit Beträgen bis zu 300 Euro unterstützt werden.
Aus dem Fonds können beispielsweise finanziert werden:

- Alltagsgegenstände, z.B. Schreibmaterial für die Schule oder ein Fahrrad, um nicht mehr weite Strecken zu Fuß zurücklegen zu müssen

- Qualifizierungsmaßnahmen, die den Jugendlichen neue Perspektiven bieten, z.B. Lebensrettungskurse oder Kurse bei der örtlichen VHS

- Fahrtkosten, die nicht vom Amt getragen werden, z.B. zu in einem anderen Bundesland lebenden Verwandten oder zum Fußballverein im Nachbarort

- Medikamente, die nicht von den Kassen bezahlt werden, z.B. besser verträgliche homöopathische Mittel.


>> Wie kann gefördert werden?
Die Jugendlichen, aber auch deren Betreuer oder Vormund, können sich an den Bundesfachverband UMF wenden und eine Darstellung der Situation des unbegleiteten Minderjährigen (
etwa eine DIN A4 Seite mit Hintergrund, Perspektiven, Form der Unterstützung, etc.) schicken. Der Einzelfallfonds wird durch private Spenden genährt, die Anträge werden – sofern sie den Förderzwecken entsprechen – nacheinander bewilligt, solange Geld im Einzelfallfonds verfügbar ist. Die Förderzwecke werden in anonymisierter Form auf der Homepage des Bundesfachverbandes dargestellt.

Wenn Sie die Idee des Einzelfallfonds für UMF überzeugt, könne Sie mithelfen, junge Flüchtlinge zu unterstützen. Der Fonds speist sich allein aus privaten Zuwendungen. Spenden mit dem Vermerk „Einzelfallfonds“ an den Bundesfachverband UMF kommen den Jugendlichen zugute!


>> Bankverbindung:
Spendenkonto: 88 99 800
BLZ: 700 20 500
Bank für Sozialwirtschaft München
Verwendungszweck "Einzelfallfonds"

>> Kontakt:
Einzelfallfonds
Bundesfachverband UMF
Nymphenburger Str. 47
80335 München
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.


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>> Diese Jugendlichen konnten in der Vergangenheit durch den Einzelfallfonds gefördert werden:



>> Geld für eine Salbe
Joy* wurde als Kind und Jugendliche in ihrer Heimat Uganda schwer mißhandelt. Neben den seelischen Wunden blieb eine große schmerzende Narbe am Kinn zurück. Der Facharzt empfahl ihr die Behandlung mit einer wirksamen Silikonsalbe, deren Kosten jedoch nicht von den Krankenkassen und somit auch nicht vom Kostenträger übernommen wurde. Über den Einzelfallfond konnte dem Mädchen mit nur 40 Euro schnell und unbürokratisch geholfen werden, die Folgen ihrer Mißhandlungen physisch und damit auch psychisch zu verarbeiten.

*Name geändert



vietnamesischer junge 2 grau transparent>> Fahrrad als Verbindung zur Welt:
Wenn die Verkehrsverbindungen zwischen Wohnort eines Jugendlichen und zuständigen Behörden schlecht ist, hat er meist nur die Wahl zwischen einer langwierigen und teuren Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Fußmarsch. Mit einem Fahrrad wurde der Alltag dieses Jungen plötzlich ein ganzes Stück unkomplizierter: Behördengänge oder Fahrten in die Stadt kann er nun viel einfacher, schneller und flexibler erledigen – und ein schöner Nebeneffekt: auf so einem Fahrrad lässt es  sich auch mal abschalten und seine Sorgen für einen Moment vergessen!

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