Berichte über Einzelfälle gesucht!
Deutschland hat sich 1992 mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) zur Gewährung von Kinderrechten im Allgemeinen bekannt. Zudem verpflichtet sich die Bundesrepublik „[...] sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt [...] angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen [...] festgelegt sind.“
In wiefern wird die Bundesrepublik diesem Versprechen gerecht? Der 3. und 4. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention wurde im April 2010 veröffentlicht. Darin nimmt die Regierung Stellung zu der aktuellen Situation von Kinderrechten in Deutschland. Ein großer Teil des Staatenberichts bezieht sich speziell auf Flüchtlinge (S. 81-92). Der Bundesfachverband UMF arbeitet derzeit an der Erstellung eines Ergänzenden Berichts mit Fokus auf der Situation von jungen Flüchtlingen. Wie sieht die Situation von jungen Flüchtlingen in Deutschland wirklich aus? Was hat sich in den letzten Jahren in Deutschland besonders gut verbessert? Wo gibt es noch Handlungsbedarf und unbeachtete Bedürfnisse? In dem Bericht können Schilderungen der Bundesregierung bestätigt, korrigiert und ergänzt werden. Er wird dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt und dient als Grundlage für die Empfehlung der UN zur Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland. Er ist damit ein wesentliches Instrument zur Durchsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.
Helfen Sie mit bei der Erstellung des Berichts!
Wir suchen Schilderungen über die konkrete Situation von jungen Flüchtlingen. Schreiben Sie uns, welche Geschichte sie in letzter Zeit bewegt hat. Oder welche Situation typisch für den alltäglichen Umgang ist. Wir werden die Einzelfälle in anonymisierter Form für den Ergänzenden Bericht aufarbeiten undveröffentlichen. Wir garantieren die vertrauliche Behandlung sämtlicher Daten, sowie die Wahrung der Anonymität aller Personen.
Für die Beiträge sollten Sie Folgendes beachten:
1. Relevant sind spezifische und nachvollziehbare Informationen, die sowohl besonders positive/negative Situationen, also auch Erfahrungen aus dem Alltag beschreiben können. Folgende Themen sind beispielsweise von Bedeutung : Inobhutnahme, Asylverfahren, Gesundheit, Zugang zu Schule/Ausbildung, Beendigung des Aufenthalts, Partizipation, Altersfestsetzung.
2. Die Berichte sollen sich auf die Situation von jungen Flüchtlingen in Deutschland beziehen (nicht auf Heimatland, Flucht, etc.) und aus den Jahren 2005-2010 stammen.
3. Die Zustimmung der Jugendlichen, sowie (falls zutreffend) der Vormünder ist unbedingt nötig. Die persönliche Sichtweise und Erfahrungen der Jugendlichen können gerne in den Bericht aufgenommen werden. Es gibt einen ergänzenden Aufruf an junge Flüchtlinge, damit sie berücksichtigt werden können.
4. Um die Nachvollziehbarkeit des Berichts zu gewährleisten, bitten wir um folgende Angaben: Name, Geschlecht und Alter des Flüchtlings sowie Ihren Namen und Kontaktadresse (falls es Nachfragen von unserer Seite gibt).
5. Gerne können Sie auch Kopien von Dokumenten, Bescheiden, Gerichtsurteilen, etc., die die Geschichte belegen, einsenden.
Bitte senden Sie die Berichte an folgende Adresse:
Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.
Niels Espenhorst / Rebecca Löffler
Nymphenburger Str. 47
80335 München
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Aufruf als PDF-Datei zum Ausdrucken
Da wir auch möchten, dass Jugendliche sich selber zu ihrer Situation äußern, gibt es hier einen Hinweis für Jugendliche, wie sie uns berichten können.
Aufruf an jugendliche Flüchtlinge als Berichterstatter
Für Fragen stehen Ihnen Niels Espenhorst und Rebecca Löffler unter Tel.: 089/20244013 zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Ihre Arbeit und Zeitinvestition lohnt sich: Ihr Beitrag kann die Situation von jungen Flüchtlingen in Deutschland nachhaltig verbessern!
Wichtigste Dokumente
>> UN-Kinderrechtskonvention (vom 20. Nov. 1989)
>> 3. und 4. Staatenbericht der Bundesregierung (vom Mitte April 2010, pdf, 1 MB)
>> General Comment No. 6 (vom 03.Juni 2005)
>> Fakultativprotokoll zu Kindern in bewaffneten Konflikten (vom 12. Feb. 2002)
Hintergrundinformation zur Berichterstattung
>> Leitfaden zur Erstellung des Ergänzenden Berichts (2008)
>> 2. Staatenbericht der Bundesregierung (16. Mai 2001)
>> Ergänzender Bericht der National Coalition zum 2. Staatenbericht
>> Concluding Observations für Deutschland (30. Januar 2004)
>> Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik (bei der Ratifizierung am 6. März 1992 von Deutschland hinterlegt, wird sie demnächst zurückgenommen)
>> Erklärung der Bundeskabinetts zur Rücknahme des ausländerrechtlichen Vorbehalts
Links
>> National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
>> UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
>> "Die deutsche Ratifikationserklärung im Diskurs" von Dr. jur. Erich Peter