Aktuelles vom Verband und zur Situation junger Geflüchteter
Aktuelle Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug
Mittwoch, 25. April 2018
Am 12. April 2018 hat der EuGH entschieden, dass der Eintritt der Volljährigkeit während des Asylverfahrens kein Hindernis für den Elternachzug darstellt. Unbegleitete Minderjährige, die während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten somit ihr Recht auf Elternnachzug, wenn sie im Asylverfahren den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen bekommen.
Das Urteil sorgt in der Praxis für Unsicherheit, da bislang unklar ist, welche konkreten Auswirkungen es insbesondere auf Altfälle hat. Der Bundesfachverband umF hat daher Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zusammengestellt und dabei verschiedene Fallkonstellationen aus der Praxis aufgegriffen.
Aufgepasst: Es gibt noch freie Plätze für unsere Grundlagenschulung
Dienstag, 24. April 2018
Für die Grundlagenschulung vom Bundesfachverband umF am 22./23. Mai in Hannover gibt es noch freie Plätze. Die Schulung richtet sich explizit an Fachkräfte, die seit kurzem in mit jungen Geflüchteten arbeiten. Es werden die Grundlagen zu Asyl, Jugendhilfe und Vormundschaft vermittelt und mit den Teilnehmenden gemeinsam Lösungen für aktuelle Einzelfälle erarbeitet.
Die Sicherheitslage in Afghanistan ist katastrophal, dennoch führt die Bundesregierung weiterhin Sammelabschiebungen durch. Frederike Stahlmann vom Max-Planck-Institut in Halle hat in einem aktuellen Gutachten an das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Sicherheitslage in dem Land, insbesondere für Rückkehrer/innen, ausführlich analyiert.
Eine Übersicht der aktuellen Informationen zu Afghanistan sowie praktische Hinweise, bieten die Flüchtlingsräte sowie Pro Asyl auf ihren Themenseiten.
Eine aktuelle Arbeitshilfe der Caritas richtet sich an Berater/innen, die mit dem Thema des Familiennachzugs zu eritreischen Flüchtlingen befasst sind. Neben der Beschreibung des allgemeinen Verfahrens bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, werden Hinweise für die Praxis aufgeführt. Außerdem werden die Besonderheiten erläutert, mit denen eritreische Staatsangehörige konfrontiert sind. Hierzu zählen insbesondere die Anforungen bei der Beschaffung von Dokumenten zur Identitätsklärung. Die Arbeitshilfe geht dabei auch auf die Frage ein, inwieweit es Flüchtlingen zumutbar ist, entsprechende Dokumente oder Nachweise vorzulegen.
EuGH-Urteil: Elternnachzug in Zukunft auch bei volljährig gewordenen umF möglich
Freitag, 13. April 2018
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Das Recht auf Elternnachzug kann durch überlange Verfahrensdauern nicht vereitelt werden. Der Eintritt der Volljährigkeit während des Asylverfahrens ist kein Hindernis für den Familiennachzug, so der EuGH in seinem gestrigen Urteil. Der bisherigen Praxis deutscher Gerichte wurde somit eine klare Absage erteilt. Welche Folgen sich daraus für die Praxis ergeben, wird der BumF auf dieser Seite veröffentlichen.
BMI-Entwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten: Weitgehender Ausschluss des Eltern- und Geschwisternachzugs
Freitag, 06. April 2018
Anfang April ist ein Entwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bekannt geworden (Bearbeitungsstand 21.03.2018). Die hier bekannt gewordenen Reformvorschläge geben Anlass zur Sorge. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) appelliert an die Bundesregierung, die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten und Kindern ein Zusammenleben mit ihren Eltern und Geschwistern zu ermöglichen. Der derzeitige Entwurf würde das Gegenteil davon bedeuten. Kinder und Jugendliche ohne Eltern wären die großen Verlierer.