Aktuelles
23.02.2026
Alterseinschätzung - neue Veröffentlichung und Einladung zum Austausch mit Jugendämtern

Die Alterseinschätzung unbegleiteter junger Menschen gem. § 42f SGBVIII ist eine Regelaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die vorrangige Methode der qualifizierten Inaugenscheinnahme ist gesetzlich verankert und dient der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine (vorläufige) Inobhutnahme vorliegen. In diesem Rahmen möchten wir Sie auf unsere neue Veröffentlichung: „Alter bestimmt Identität – Bedarf bestimmt Jugendhilfe!“ aufmerksam machen.

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11.02.2026
Bericht von 3 jungen Menschen, die 2015 als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland kamen

Ruholla*, Tala* und Abdullah berichten im "nd" wie sie 2015 nach Deutschland kamen, welche Erfahrungen sie seither gemacht haben und wie es ihnen heute geht.

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05.02.2026
Glossar: Sprache. Macht. Teilhabe.

Das Glossar lädt dazu ein, Begriffe zu hinterfragen und diskriminierungskritisch zu handeln. Es richtet sich an alle, die mit jungen geflüchteten Menschen arbeiten – in Jugendhilfe, Bildung, Gesundheit, Verwaltung oder Ehrenamt. Es ist nicht abschließend und nicht allgemeingültig: Sprache verändert sich, ebenso wie gesellschaftliche Debatten.

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03.02.2026
Neuer Flyer: Das Recht auf Gesundheitsversorgung

Gemeinsam mit Rechtsanwalt Volker Gerloff ist ein Flyer mit Informationen zur Kostenübernahme der Gesundheitsversorgung von jungen geflüchteten Menschen ohne elektronische Gesundheitskarte (eGK) entstanden.

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Jetzt den BuMF unterstützen!

Das Netzwerk-Portal flucht-gender.de widmet sich der Situation, den Bedarfen und den Rechten von geflüchteten Mädchen und jungen Frauen, sowie von allen geflüchteten FLINTA*-Personen. Die Website sammelt Infos zu Unterstützungsstrukturen, Beratungsangeboten, Publikationen, Kampagnen und Stellungnahmen.

Veranstaltungen
Jugendhilfe exklusiv – Jugendhilfe inklusiv: Flucht/Migration trifft Behinderung
27.02.2026, 9:00-13:00
Online Seminar

Viel diskutiert und immer noch in der Schwebe: Menschen mit Behinderung und die Aufgaben der Jugendhilfe. In der langen Diskussion darüber, wer wann für wen zuständig ist, wird die "Gruppe" der Menschen mit Behinderung und Flucht- oder Migrationserfahrung sowie ihre Angehörigen meist vergessen. Dabei handelt es sich keineswegs um ein Nischenthema: Weltweit steigt die Zahl der Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, seit Jahren kontinuierlich an. Welche Rechte, Möglichkeiten und Bedarfe bestehen an der Schnittstelle von Flucht, Migration und Behinderung? Was ist notwendig, um eine bedarfs- und bedürfnisorientierte Unterstützung für junge Menschen mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung, die Flucht- oder Migrationserfahrung haben, sowie für ihre Familien zu gewährleisten? Die Veranstaltung gibt anhand praktischer Beispiele einen ersten Überblick und „lotst“ durch das oftmals unübersichtliche Verfahren. Referentin: Ulrike Schwarz (Juristische Referentin für Flucht, Migration und Schutzbedürftigkeit) Technische Voraussetzungen: Die Veranstaltung findet ausschließlich online statt. Dafür ist eine stabile Internetverbindung nötig. Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist zudem ein Computer mit (integrierter) Kamera und Mikrophon sowie Internetanschluss notwendig. Nahezu jeder Laptop ist dafür geeignet. Für unsere Online-Veranstaltungen nutzen wir den Anbieter Zoom. Den Zugangslink erhalten Sie spätestens einen Tag vor der Veranstaltung. Bei technischen Problemen können wir nur im Vorfeld des Webinars unterstützen. Bitte führen Sie vorab einen Techniktest durch, indem Sie hier klicken und den Anweisungen folgen. Details finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen. Buchungshinweis Wir haben ab und zu Probleme mit dem Buchungstool, es werden in seltenen Fällen keine Bestätigungsmails versendet. Ihre Buchung war i.d.R. trotzdem erfolgreich. Bitte melden Sie sich nicht mehrfach für die Tagung an, wenn Sie zeitnah keine Bestätigungsmail erhalten, sondern wenden sich an info@b-umf.de. Wenn Sie mehrere Personen bei einer Buchung anmelden, erhält nur die anmeldende Person eine Bestätigungsmail, die anderen Personen sind trotzdem verbindlich angemeldet. Hinweis: Es gibt ein begrenztes Kontingent an Soli-Ticktes vor allem für Aktivist*innen aus selbstorganisierten Strukturen und für Ehrenamtliche, u.a. bei Bedarf, schreiben Sie gerne an die Emailadresse veranstaltung@b-umf.de (bitte mit Angabe von Veranstaltungstitel und Datum). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir erst später, im fortgeschrittenen Anmeldeprozess, die Bestätigung für Vergabe der Soli-Tickets geben können.

Grundlagenschulung für die Arbeit mit (un)begleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen April 2026
20.04.2026, 9:30-13:00
Online Seminar

Die Grundlagenschulung für Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit jungen Geflüchteten arbeiten, vermittelt praxisnah jugendhilferechtliche und asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten.

Online-Austausch für Jugendämter zum Thema Alterseinschätzung und GEAS
23.03.2026, 10:00-11:30
Online Seminar

Diese Veranstaltung richtet sich explizit an Mitarbeitende der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter, Ministerien, Landesjugendämter). Die Alterseinschätzung unbegleiteter junger Menschen gem. § 42f SGBVIII ist eine Regelaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die vorrangige Methode der qualifizierten Inaugenscheinnahme ist gesetzlich verankert und dient der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine (vorläufige) Inobhutnahme vorliegen. Auch im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bleibt diese Zuständigkeit bestehen. Die vorläufige Inobhutnahme muss – wie bisher – unmittelbar nach der Einreise erfolgen und parallel zum neuen Screening-Verfahren durchgeführt werden. Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass Altersangaben künftig häufiger als bisher durch das BAMF angezweifelt und erneut geprüft werden. Grundlage hierfür ist Artikel 25 der Asylverfahrensverordnung. Damit würden Alterseinschätzungen parallel zu bereits durchgeführten Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Vor diesem Hintergrund lädt der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht zu einer Austauschveranstaltung ein, die sich exklusiv an Jugendämter, Landesjugendämter und zuständige Ministerien richtet. Ziel der Veranstaltung ist es, frühzeitig über absehbare Veränderungen zu informieren, fachliche Positionen der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und Möglichkeiten einer abgestimmten Zusammenarbeit zu diskutieren. Geplante Inhalte:

  1. Vorstellung der geplanten Veränderungen im Kontext von GEAS (Stand der Kenntnisse)
  2. Fachlicher Austausch zur Rolle der Alterseinschätzung durch die Jugendämter:
    • Welche Auswirkungen haben zusätzliche Alterseinschätzungen durch das BAMF auf die Arbeit der Jugendämter?
    • Wie können Jugendämter ihre fachliche Expertise in der Alterseinschätzung künftig wirksam positionieren?
    • Wie könnte aus Sicht der Jugendämter ein sachgerechtes und koordiniertes Zusammenwirken mit dem BAMF gestaltet werden?
Diese Veranstaltung richtet sich explizit an Mitarbeitende der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter, Ministerien, Landesjugendämter).

Gestern noch Kind, heute abgelehnt – Rechtliche Strategien an der Schwelle zur Volljährigkeit
23.03.2026, 12:00-13:00
Online Seminar

Online Veranstaltung mit Rechtsanwältin Victoria Lies: Gestern noch Kind, heute abgelehnt – Rechtliche Strategien an der Schwelle zur Volljährigkeit. Was tun bei einer Ablehnung als "offensichtlich unbegründet"?

Wer kümmert sich um mich? Welche Rechte habe ich? Mit welchen Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Unser Portal von jungen Geflüchteten für junge Geflüchtete.

Aktuelle Themen
Psychosoziale Versorgung

Junge geflüchtete Menschen sind zahlreichen belastenden Faktoren ausgesetzt, die sich negativ auf ihre Psyche auswirken können. Dabei sind es nicht nur traumatische Erlebnisse vor oder während der Flucht, die belastend wirken, sondern auch diejenigen, die nach der Einreise wirken: Aufenthaltsrechtliche Unsicherheit, rassistische Diskriminierung, Trennung von der Familie – um nur einige zu nennen – stellen große Probleme in der Lebenswirklichkeit der jungen Menschen dar. Eine bedarfsorientierte jugendhilferechtliche Betreuung und Versorgung hingegen kann im engen Austausch mit niedergelassenen Therapeut*innen, den örtlichen Psychosozialen Zentren, Selbstorganisationen und weiteren Akteuren ein wichtiger Schutzfaktor für die mentale Gesundheit sein und Belastungsfaktoren entgegenwirken. Diese Themenseite beleuchtet die Herausforderungen bei der psychosozialen Versorgung junger Geflüchteter, weist Lösungsansätze aus und liefert praktische Hinweise, um die psychosoziale Versorgung junger geflüchteter Menschen zu verbessern.

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Passbeschaffung & Identitätsklärung

Das Thema Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Bestandteil der Beratungspraxis geworden. Zur Unterstützung der Beratung haben wir daher relevante Arbeitshilfen, Rechtsprechung und Vorlagen gesammelt.

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Rassismuskritik und Empowerment in der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen

Diskriminierung und Rassismus bilden eine Alltagserfahrung, die das Leben junger Menschen mit Fluchterfahrung in Deutschland auf vielerlei Weise prägen und beeinträchtigen. Das Verzeichnis „Rassismuskritisch und empowernd arbeiten mit jungen geflüchteten Menschen“ bietet Informationen, Kontakte und Anregungen für den Schutz und die Unterstützung von jungen Menschen im Umgang mit Diskriminierung und Rassismus.

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Bleiberecht

Abseits des Asylverfahrens gibt es weitere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung für junge Menschen, die nur geduldet in Deutschland leben. Die seit März 2024 eingeführte Ausbildungsaufenthaltserlaubnis, der Chancen-Aufenthaltsrecht, die Bleiberechtsregelungen und weiter fortbestehende Ausbildungsduldung, Härtefallkommissionen und Petitionen bieten Perspektiven. Auf dieser Seite finden sich mehrsprachige Informationen für Jugendliche und Fachkräfte zu diesen rechtlichen Möglichkeiten. Trotz zuletzt positiver Änderungen sind die Regelungen nicht ausreichend: Zusammen mit der Initiative Jugendliche ohne Grenzen, den Landesflüchtlingsräten und weiteren Organisationen setzt sich der BumF daher für eine Verbesserung der Gesetzeslage ein, damit junge Menschen ohne Angst in Deutschland leben können.

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