Aktuelles
08.10.2026
Wie die Länder die Kinder- und Jugendhilfe für junge geflüchtete Menschen einschränken

Obwohl das Kinder- und Jugendhilferecht eine Schlechterstellung von geflüchteten jungen Menschen verbietet, etabliert u.a. Sachsen durch Verwaltungsvorschriften ein Sonderrecht für unbegleitete Minderjährige in der Kinder- und Jugendhilfe. Zum Blogbeitrag von Hannah Franke, Salomon Gehring & Ulrike von Wölfel auf dem Verfassungsblog.

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06.10.2026
Was die GEAS-Reform für geflüchtete Schüler*innen in der Praxis bedeutet

Geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen künftig schneller am regulären Unterricht teilnehmen. Das sieht die GEAS-Reform vor. Doch die Bundesländer planen kaum Änderungen, wie eine Mediendienst-Recherche zeigt.

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22.09.2026
Neue Materialien zum Umgang mit rassistischer Polizeigewalt in der Jugendhilfe!

Der Berliner Arbeitskreis Schutzräume sichern! hat verschiedene Informationsmaterialien entwickelt, die ab sofort über die Website des BuMF zum Download zur Verfügung stehen. Die Materialien unterstützen Fachkräfte der Jugendhilfe dabei, sich mit rassistischer Polizeigewalt auseinanderzusetzen, die Rechte junger Menschen zu stärken und Handlungssicherheit im Umgang mit polizeilichen Maßnahmen zu gewinnen.

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17.09.2026
Zum Weltkindertag: Geflüchtete Kinder haben die gleichen Rechte

Zum Weltkindertag am 20.09. erinnert der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. daran: Kinderrechte gelten für jedes Kind – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Fluchterfahrung. Auch geflüchtete Kinder haben ein Recht auf Schutz, Bildung, Beteiligung und ein gutes Aufwachsen. Diese Rechte sind nicht verhandelbar und dürfen nicht zum Spielball politischer Debatten werden.

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Veranstaltungen
GEAS und unbegleitete minderjährige Geflüchtete
19.10.2026, 9:30-13:00
Online Seminar

Die GEAS-Anpassungsgesetze sind zum 12.6.2026 in Kraft getreten und passen die deutsche Rechtslage an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an. Was ändert sich damit für unbegleitete minderjährig Geflüchtete?

  1. Einführung und grundsätzliche Einordnung der GEAS-Gesetzgebung
  2. Primat der Kinder- und Jugendhilfe im Screeningverfahren
  3. Alterseinschätzung
  4. Rechtliche Vertretung
  5. Veränderungen Asylantragsstellung und -verfahren
Referent*innen: Irmela Wiesinger (Landeskoordination Hessen), Helen Sundermeyer und Lennart Scholz (BuMF)   Buchungshinweis Wir haben ab und zu Probleme mit dem Buchungstool, es werden in seltenen Fällen keine Bestätigungsmail versendet. Ihre Buchung war i.d.R. trotzdem erfolgreich. Bitte melden Sie sich nicht mehrfach für die Veranstaltung an, wenn Sie zeitnah keine Bestätigungsmail erhalten, sondern wenden Sie sich an info@b-umf.de . Wenn Sie mehrere Personen bei einer Buchung anmelden, erhält nur die anmeldende Person eine Bestätigungsmail, die anderen Personen sind trotzdem verbindlich angemeldet. Hinweis: Es gibt ein begrenztes Kontingent an Soli-Ticktes vor allem für Aktivist*innen aus selbstorganisierten Strukturen und für Ehrenamtliche, u.a. bei Bedarf, schreiben Sie gerne an die Emailadresse veranstaltung@b-umf.de (bitte mit Angabe von Veranstaltungstitel und Datum).

Moderiertes Austauschforum zur Alterseinschätzung per qualifizierter Inaugenscheinnahme
26.10.2026, 10:00-12:00
Online Seminar

Alterseinschätzungen junger Geflüchteter und die qualifizierte Inaugenscheinnahme haben sich in den vergangenen Jahren zu einer sozialpädagogischen Regelaufgabe der Jugendhilfe entwickelt, die Fachkräfte vielerorts vor Herausforderungen stellen. Die Alterseinschätzung entscheidet über den Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe und bildet damit das Tor zu besonderen Schutzgarantien. Zugleich fehlt es für die qualifizierte Inaugenscheinnahme an verbindlichen fachlichen Standards. Fachkräfte müssen damit unter Bedingungen erheblicher Unsicherheit entscheiden, während diese Entscheidungen weitreichende Konsequenzen für die betroffenen jungen Menschen haben. Eine fachgerechte Durchführung des Verfahrens braucht einen verbindlichen Rahmen, Austausch und Qualifizierung, was insbesondere aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und der geringen Personalkapazitäten der Jugendämter eine große Herausforderung ist. In kleiner, vertraulicher Runde möchte der BuMF Raum für einen Austausch zu der herausfordernden sozialpädagogischen Aufgabe und ihrer Praxis der qualifizierten Inaugenscheinnahme öffnen. Wir möchten über diese Herausforderungen, über Rollenkonflikte, widersprüchliche Aufträge und Unsicherheiten ins Gespräch kommen. Mögliche weitere Inhalte des Austausches können sein 

  • Wie gelingt gute Dokumentation?
  • Was ist in Bezug auf den Datenschutz zu berücksichtigen?
  • Wie kann eine unabhängige Interessensvertretung und effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden?
  • Was sind „Zweifelfälle“ und wie ist mit ihnen umzugehen?
Wichtiger Hinweis: Aufgrund des vertraulichen Rahmens sind die Plätze begrenzt. Das Austauschforum richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende der Jugendämter, die das Verfahren zur Alterseinschätzung gem. § 42 f SGB VIII durchführen. Seitens des BuMF wird das Gespräch von Irmela Wiesinger und Lennart Scholz begleitet. Irmela Wiesinger ist Diplom-Pädagogin und Mediatorin. Sie war 25 Jahre in einem Jugendamt in Hessen, zuletzt seit vielen Jahren als Leiterin des uM-Fachdiensts tätig. Seit vielen Jahren engagiert sie sich für den BuMF, u. a. als Landeskoordinatorin für das Bundesland Hessen. Lennart Scholz ist Sozialarbeiter und seit 2022 hauptamtlich für den BuMF tätig. Zuvor hat er für eine Beratungsstelle für junge Geflüchtete in Berlin gearbeitet.

Vertiefungsseminar: Das Asylverfahren für unbegleitete Minderjährige Geflüchtete
18.11.2026, 9:30-13:30
Online Seminar

Inhalt: Die Schaffung einer Aufenthaltsperspektive für unbegleitete Minderjährige nach der Flucht (umF) ist ein zentrales Ziel der Jugendhilfe und ein existenzielles Anliegen junger Menschen. Aufenthaltssicherheit kann sowohl über ein Asylverfahren als auch über andere aufenthaltsrechtliche Verfahren hergestellt werden (letzteres ist Gegenstand des zweiten Seminars).

  • Wann ist eine Asylantragstellung sinnvoll – wann nicht?
  • Wie läuft das Asylverfahren ab?
  • Was gilt es für die Anhörung, dem Kernstück des Asylverfahrens, zu berücksichtigen?
  • Welche Schutzformen gibt es und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Welche Rechtsmittel stehen im Fall einer Ablehnung zur Verfügung?
Diesen und anderen Fragen widmet sich das Vertiefungsseminar. Es wird außerdem Raum für Fragen und Erfahrungsaustausch geben. Die Inhalte des Vertiefungsseminars sind an die Neuerungen durch die GEAS-Reform angepasst. Referent: Dr. Stephan Hocks, Rechtsanwalt   Die Veranstaltung ist Teil einer Seminarreihe.   Hinweis: Es gibt ein begrenztes Kontingent an Soli-Ticktes vor allem für Aktivist*innen aus selbstorganisierten Strukturen und für Ehrenamtliche, u.a. Bei Bedarf, schreiben Sie gerne an die Emailadresse veranstaltung@b-umf.de (Bitte mit Angabe von Veranstaltungstitel und Datum). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir erst später, im fortgeschrittenen Anmeldeprozess, die Bestätigung für Vergabe der Soli-Tickets geben können. Technische Voraussetzungen: Die Veranstaltung findet ausschließlich online satt. Dafür ist eine stabile Internetverbindung nötig. Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist zudem ein Computer mit (integrierter) Kamera und Mikrophon sowie Internetanschluss notwendig. Nahezu jeder Laptop ist dafür geeignet. Für unsere Online-Veranstaltungen nutzen wir den Anbieter Zoom. Den Zugangslink erhalten Sie spätestens einen Tag vor der Veranstaltung. Bei technischen Problemen können wir nur im Vorfeld des Webinars unterstützen. Bitte führen Sie vorab einen Techniktest durch, indem Sie auf hier klicken und den Anweisungen folgen. Details finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen   Buchungshinweis Wir haben ab und zu Probleme mit dem Buchungstool, es werden in seltenen Fällen keine Bestätigungsmail versendet. Ihre Buchung war i.d.R. trotzdem erfolgreich. Bitte melden Sie sich nicht mehrfach für die Tagung an, wenn Sie zeitnah keine Bestätigungsmail erhalten, sondern wenden Sie sich an info@b-umf.de .

Vertiefungsseminar: Alternative Wege der Aufenthaltssicherung außerhalb des Asylverfahrens für junge Menschen nach der Flucht
16.12.2026, 9:30-13:30
Online Seminar

Inhalt: Alternative Wege der Aufenthaltssicherung werden dann relevant, wenn eine Asylantragstellung im Einzelfall nicht sinnvoll erscheint; spätestens aber wenn der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde. Ausgehend von der Frage, unter welchen Voraussetzungen ist es sinnvoll keinen Asylantrag zu stellen, liefert das Seminar einen Überblick über alternative Optionen der Aufenthaltssicherung. Im Fokus stehen dabei das Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach §25a AufenthG, die Ausbildungsduldung nach §60c AufenthG sowie das Chancenaufenthaltsrecht nach §104c AufenthG.

  • Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen liegen bei den einzelnen Regelungen vor?
  • Was ist in Hinblick auf die Identitätsklärung und Passbeschaffungspflicht zu beachten?
Diesen und weiteren Fragen wird im Seminar nachgegangen. Es wird Raum für Fragen und Erfahrungsaustausch geben Die Fortbildung ist an die Änderungen durch die GEAS-Reform angepasst. Referent: Dr. Stephan Hocks, Rechtsanwalt   Die Veranstaltung ist Teil einer Seminarreihe. Die Veranstaltungen müssen einzeln gebucht werden. Hinweis: Es gibt ein begrenztes Kontingent an Soli-Ticktes vor allem für Aktivist*innen aus selbstorganisierten Strukturen und für Ehrenamtliche, u.a. Bei Bedarf, schreiben Sie gerne an die Emailadresse veranstaltung@b-umf.de (Bitte mit Angabe von Veranstaltungstitel und Datum). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir erst später, im fortgeschrittenen Anmeldeprozess, die Bestätigung für Vergabe der Soli-Tickets geben können. Technische Voraussetzungen: Die Veranstaltung findet ausschließlich online satt. Dafür ist eine stabile Internetverbindung nötig. Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist zudem ein Computer mit (integrierter) Kamera und Mikrophon sowie Internetanschluss notwendig. Nahezu jeder Laptop ist dafür geeignet. Für unsere Online-Veranstaltungen nutzen wir den Anbieter Zoom. Den Zugangslink erhalten Sie spätestens einen Tag vor der Veranstaltung. Bei technischen Problemen können wir nur im Vorfeld des Webinars unterstützen. Bitte führen Sie vorab einen Techniktest durch, indem Sie auf hier klicken und den Anweisungen folgen. Details finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen Buchungshinweis Wir haben ab und zu Probleme mit dem Buchungstool, es werden in seltenen Fällen keine Bestätigungsmail versendet. Ihre Buchung war i.d.R. trotzdem erfolgreich. Bitte melden Sie sich nicht mehrfach für die Tagung an, wenn Sie zeitnah keine Bestätigungsmail erhalten, sondern wenden Sie sich an info@b-umf.de .

Wer kümmert sich um mich? Welche Rechte habe ich? Mit welchen Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Unser Portal von jungen Geflüchteten für junge Geflüchtete.

Aktuelle Themen
Psychosoziale Versorgung

Junge geflüchtete Menschen sind zahlreichen belastenden Faktoren ausgesetzt, die sich negativ auf ihre Psyche auswirken können. Dabei sind es nicht nur traumatische Erlebnisse vor oder während der Flucht, die belastend wirken, sondern auch diejenigen, die nach der Einreise wirken: Aufenthaltsrechtliche Unsicherheit, rassistische Diskriminierung, Trennung von der Familie – um nur einige zu nennen – stellen große Probleme in der Lebenswirklichkeit der jungen Menschen dar. Eine bedarfsorientierte jugendhilferechtliche Betreuung und Versorgung hingegen kann im engen Austausch mit niedergelassenen Therapeut*innen, den örtlichen Psychosozialen Zentren, Selbstorganisationen und weiteren Akteuren ein wichtiger Schutzfaktor für die mentale Gesundheit sein und Belastungsfaktoren entgegenwirken. Diese Themenseite beleuchtet die Herausforderungen bei der psychosozialen Versorgung junger Geflüchteter, weist Lösungsansätze aus und liefert praktische Hinweise, um die psychosoziale Versorgung junger geflüchteter Menschen zu verbessern.

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Passbeschaffung & Identitätsklärung

Das Thema Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Bestandteil der Beratungspraxis geworden. Zur Unterstützung der Beratung haben wir daher relevante Arbeitshilfen, Rechtsprechung und Vorlagen gesammelt.

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Rassismuskritik und Empowerment in der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen

Diskriminierung und Rassismus bilden eine Alltagserfahrung, die das Leben junger Menschen mit Fluchterfahrung in Deutschland auf vielerlei Weise prägen und beeinträchtigen. Das Verzeichnis „Rassismuskritisch und empowernd arbeiten mit jungen geflüchteten Menschen“ bietet Informationen, Kontakte und Anregungen für den Schutz und die Unterstützung von jungen Menschen im Umgang mit Diskriminierung und Rassismus.

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Bleiberecht

Abseits des Asylverfahrens gibt es weitere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung für junge Menschen, die nur geduldet in Deutschland leben. Die seit März 2024 eingeführte Ausbildungsaufenthaltserlaubnis, der Chancen-Aufenthaltsrecht, die Bleiberechtsregelungen und weiter fortbestehende Ausbildungsduldung, Härtefallkommissionen und Petitionen bieten Perspektiven. Auf dieser Seite finden sich mehrsprachige Informationen für Jugendliche und Fachkräfte zu diesen rechtlichen Möglichkeiten. Trotz zuletzt positiver Änderungen sind die Regelungen nicht ausreichend: Zusammen mit der Initiative Jugendliche ohne Grenzen, den Landesflüchtlingsräten und weiteren Organisationen setzt sich der BumF daher für eine Verbesserung der Gesetzeslage ein, damit junge Menschen ohne Angst in Deutschland leben können.

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