Aktuelles
30.07.2026
Neue Arbeitsverbote und unbegleitet Minderjährige

Die neuen Arbeitsverbote nach §60a Abs. 6 Nr. 3 ändern nichts an der Regelung nach §60a Abs. 6 S. 3! Hiernach gilt die Regelung bzgl. Arbeitsverbote nicht „für die Rücknahme des Asylantrags oder den Verzicht auf die Antragstellung, wenn die Rücknahme oder der Verzicht auf das Stellen eines Asylantrags im Interesse des Kindeswohls erfolgte“.

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30.07.2026
Positionspapier zur GEAS-Reform

Minderjährige im Gesundheitssystem im Fokus: Versorgung sichern statt Lücken vergrößern! Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind häufig in besonderem Maße psychisch belastet. Erfahrungen von Gewalt, Verlust und Unsicherheit vor und während der Flucht sowie belastende Unterbringungs- und Verfahrensbedingungen nach der Ankunft in Deutschland wirken sich erheblich auf ihre psychische Gesundheit aus. Die neuen GEAS Anpassungsgesetze halten endlich

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30.07.2026
Neuer digitaler Flyer zu psychischer Gesundheit und Unterstützung für junge Geflüchtete

Psychische Belastungen sind für viele junge geflüchtete Menschen Teil ihrer Lebensrealität. Erlebnisse vor und während der Flucht, Unsicherheiten im Alltag, Rassismus oder die Trennung von Familie und vertrauten Menschen können die psychische Gesundheit belasten. Gleichzeitig ist es oft schwierig, passende Unterstützung und Therapieangebote zu finden.

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22.07.2026
Hinweis: kein Zwang zur Asylantragstellung!

Kein Zwang zum Asylantrag – Minderjährigkeit als Duldungsgrund! Aus gegebenen Anlass weist der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht darauf hin, dass es auch nach der GEAS-Reform keinen Zwang bzw. Automatismus für rechtlichen Vertreter*innen unbegleiteter Minderjähriger gibt, einen Asylantrag zu stellen. Pauschale Asylantragstellungen bei unbegleiteten Minderjährigen sind weiterhin unzulässig. Die asylrechtliche Einzelfallprüfung im Sinne des §42 Abs. 2 S. 5 SGB VIII ist vorrangig am Wohl des Kindes/Jugendlichen auszurichten.

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Veranstaltungen
Wintertagung 2026
09.12.2026-11.12.2026
Evangelische Tagungsstätte Hofgeismar

Für eine selbstbestimmte Zukunft: Handlungsspielräume Sozialer Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen nach der GEAS-Reform Die BuMF-Jahrestagung widmet sich der Frage, wie Fachkräfte junge Geflüchtete auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben unterstützen können, auch unter zunehmend schwierigen rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen aktueller asyl- und migrationspolitischer Entwicklungen auf die Lebensrealitäten geflüchteter Kinder und Jugendlicher sowie die Handlungsspielräume, die Fachkräfte in Jugendhilfe, Beratung und Bildung haben, um Teilhabe, Rechte und Zukunftsperspektiven zu stärken. Fachvorträge und Workshops greifen Themen wie rassismuskritische Soziale Arbeit, Empowerment, Inklusion, den Übergang von Schule in Ausbildung, die Begleitung im Asylverfahren sowie die Folgen des GEAS für die Praxis auf. Darüber hinaus bietet die Tagung vielfältige Möglichkeiten zum Austausch, zur Vernetzung und zur gemeinsamen Reflexion darüber, wie junge Geflüchtete trotz wachsender Hürden auf ihrem Weg in eine selbstbestimmte Zukunft begleitet werden können. TAGUNGSBEITRAG Der Tagungsbeitrag beträgt für Mitglieder 200,- und für Nicht-Mitglieder 300,-€. (Eine Einzelmitgliedschaft beim BuMF gibt es beispielsweise schon ab 6 Euro im Monat oder 72 Euro im Jahr). Es gibt ein begrenztes Kontingent an Teil-Soliticktes für junge Menschen und Ehrenamtliche bzw. kleine Initiativen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die info@b-umf.de. Die Plätze können erst kurzfristig vergeben werden. Falls in Ihrer gewünschten Kategorie, kein Ticket verfügbar sein sollte, schreiben Sie bitte eine E-Mail an info@b-umf.de mit ihrem Ticketwunsch. Bei Fragen zu Übernachtungen, Programm oder Tagungshaus können Sie ebenfalls an die info@b-umf.de schreiben. ÜBERNACHTUNGEN Übernachtungen sind im Veranstaltungspreis inbegriffen. PROGRAMM Das Programm kann hier als PDF heruntergeladen werden. Mittwoch, 09.12.2026

12.30 Anreise und Anmeldung mit Stehkaffee
14.00-14.30 Begrüßung und Eröffnung der Tagung, Grußwort des Vorstands
14.30-16.00 Vortrag: Wie kann Soziale Arbeit strukturelle Handlungsspielräume für Fachkräfte in der Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen erweitern?.(Prof. Dr. Nivedita Prasad)
16.00-16.30 Kaffeepause
16.30-17.15 Vortrag: Aktuelle Entwicklungen rund um junge Geflüchtete (BuMF)
17.15-18.30 Speed-Dating
18.30 Abendessen
19.30 Offener Austausch im Weinkeller
  Donnerstag, 10.12.2026
9.00-12.30 Workshop-Phase 1
  • Rassismuskritischer Umgang mit Straffälligkeit (N.N.)
  • Inklusive Jugendhilfe: Geflüchtete Kinder mit Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe (N.N.)
  • Übergang von Schule zur Ausbildung gestalten (N.N.)
  • Asylverfahren nach GEAS: Von Antragsstellung bis zur Klage Klagebegründung vorbereiten und begleiten (Jonathan Leuschner)
12.30- 14.00 Pause
14.00-17.30 Workshop-Phase 2
  • Inklusive Jugendhilfe: Geflüchtete Kinder mit Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe (N.N.)
  • Übergang von Schule zur Ausbildung gestalten (N.N.)
  • Empowerment fördern - Fachlichkeit rassismuskritisch reflektieren (N.N.)
  • Asylverfahren nach GEAS: Von Antragsstellung bis zur Klage Klagebegründung vorbereiten und begleiten (Jonathan Leuschner)
  • Vormundschaft
18.00 Abendessen 
19.30 Filmvorführung mit kurzem Gespräch, danach Ausklang im Weinkeller
  Freitag, 11.12.2026
9.00-10.30 Vortrag: GEAS und Jugendhilfe - Auswirkungen auf die Praxis
10.30-11.00 Pause
11.00-12.00 Bundeslandspezifischer Austausch zur GEAS-Umsetzung
12.00-12.30 Abschluss
12.30 Lunchpakete & Abreise
    Die Tagung wird im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, der Beauftragten für Antirassismus geförderten Projektes „Handlungssicher - Vernetzung und Qualifizierung für die Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“ durchgeführt.

Wer kümmert sich um mich? Welche Rechte habe ich? Mit welchen Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Unser Portal von jungen Geflüchteten für junge Geflüchtete.

Aktuelle Themen
Psychosoziale Versorgung

Junge geflüchtete Menschen sind zahlreichen belastenden Faktoren ausgesetzt, die sich negativ auf ihre Psyche auswirken können. Dabei sind es nicht nur traumatische Erlebnisse vor oder während der Flucht, die belastend wirken, sondern auch diejenigen, die nach der Einreise wirken: Aufenthaltsrechtliche Unsicherheit, rassistische Diskriminierung, Trennung von der Familie – um nur einige zu nennen – stellen große Probleme in der Lebenswirklichkeit der jungen Menschen dar. Eine bedarfsorientierte jugendhilferechtliche Betreuung und Versorgung hingegen kann im engen Austausch mit niedergelassenen Therapeut*innen, den örtlichen Psychosozialen Zentren, Selbstorganisationen und weiteren Akteuren ein wichtiger Schutzfaktor für die mentale Gesundheit sein und Belastungsfaktoren entgegenwirken. Diese Themenseite beleuchtet die Herausforderungen bei der psychosozialen Versorgung junger Geflüchteter, weist Lösungsansätze aus und liefert praktische Hinweise, um die psychosoziale Versorgung junger geflüchteter Menschen zu verbessern.

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Passbeschaffung & Identitätsklärung

Das Thema Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Bestandteil der Beratungspraxis geworden. Zur Unterstützung der Beratung haben wir daher relevante Arbeitshilfen, Rechtsprechung und Vorlagen gesammelt.

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Rassismuskritik und Empowerment in der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen

Diskriminierung und Rassismus bilden eine Alltagserfahrung, die das Leben junger Menschen mit Fluchterfahrung in Deutschland auf vielerlei Weise prägen und beeinträchtigen. Das Verzeichnis „Rassismuskritisch und empowernd arbeiten mit jungen geflüchteten Menschen“ bietet Informationen, Kontakte und Anregungen für den Schutz und die Unterstützung von jungen Menschen im Umgang mit Diskriminierung und Rassismus.

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Bleiberecht

Abseits des Asylverfahrens gibt es weitere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung für junge Menschen, die nur geduldet in Deutschland leben. Die seit März 2024 eingeführte Ausbildungsaufenthaltserlaubnis, der Chancen-Aufenthaltsrecht, die Bleiberechtsregelungen und weiter fortbestehende Ausbildungsduldung, Härtefallkommissionen und Petitionen bieten Perspektiven. Auf dieser Seite finden sich mehrsprachige Informationen für Jugendliche und Fachkräfte zu diesen rechtlichen Möglichkeiten. Trotz zuletzt positiver Änderungen sind die Regelungen nicht ausreichend: Zusammen mit der Initiative Jugendliche ohne Grenzen, den Landesflüchtlingsräten und weiteren Organisationen setzt sich der BumF daher für eine Verbesserung der Gesetzeslage ein, damit junge Menschen ohne Angst in Deutschland leben können.

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